Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Leistungsbeschreibungen

Das Gebühr Einweisungs- und Traingsstart umfasst eine Körperstatusfeststellung, Herzcheck und Blutdruckmessung sowie eine darauf gestützte Erstellung eines auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten Trainingsplans sowie die anschließende Einweisung in die Trainingsgeräte. Die Chipkarte/ Band wird mit der Trainergebühr käuflich vom Kunden erworben und wird nach Vertragsabschluss mit den Kundendaten programmiert und dem Kunden zur weiteren Nutzung übergeben. Die Auswahl Milon Basis Chipkartentraining berechtigt, zur Nutzung der vom Studio bereitgestellten Milon Basis Trainingsgeräte , dessen Geräte ein elektronisch gesteuertes Training ermöglichen. Die Auswahl Premium Cardiotraining berechtigt zur Nutzung des vom Studio bereitgestellten Cardiobereichs, dessen Geräte ein elektronisch gesteuertes Training mit Entertainment ermöglichen und der nicht elektonisch gesteuerten Cardiogeräte. Die Auswahl Klassisches Gerätetraining umfasst die Mitbenutzung sämtlicher Trainingsgeräte, die nicht elektronisch gesteuert sind. Die Auswahl Freihanteltrainig und Functional Training berechtigt zur Nutzung des vom Studio bereitgestellten Bereiches für freie Gewichte und FunctionalTraining mit TRX System und Ganzkörperübungen . Die Auswahl Kurse berechtigt den Kunden, soweit gewählt, zur Teilnahme an den vom Studio angebotenen Kursen. Die Auswahl Milon Premium berechtigt, soweit gewählt, zur Nutzung des vom Studio bereitgestellten Milon Premium, dessen Geräte ein elektronisch gesteuertes Training ermöglichen. Die Auswahl eFlexx berechtigt, soweit gewählt, zur Nutzung des vom Studio bereitgestellten eFlexx Zirkel, dessen Geräte ein elektronisch gesteuertes Training ermöglichen. Die Auswahl Milon Kraft berechtigt, soweit gewählt, zur Nutzung des vom Studio bereitgestellten Milon Beweglichkeitsgeräte, dessen Geräte ein elektronisch gesteuertes Training ermöglichen. Die Auswahl Sauna berechtigt, soweit gewählt, zur Nutzung des Saunabereichs. Das Getränke-Abo berechtigt zum Verzehr von Wasser- und Mineralgetränken aus der dazu eingerichteten Getränkezapfanlage in unbeschränkter Menge während der Trainingszeiten. Eine Mitnahme dieser Getränke oder die Weitergabe dieser Getränke an Dritte ist vom Getränke-Abo genauso wenig erfasst, wie der Verzehr der im Bistrobereich gesondert angebotenen Getränke. Hat der Kunde die Leistung Galileo gewählt, ist er berechtigt das Galileo bis zu 10 Minuten wöchentlich zu nutzen. Fälligkeiten / Verzug Die einmalig zu zahlende Gebühr Trainingsstart wird bei Abschluss der Vereinbarung fällig. Die Verwaltungsgebühr 1x jährlich. Der auf der Vorderseite angegebene monatliche Gesamtbetrag wird jeweils zum 1. eines jeden Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug, so werden sämtliche Zahlungsentgelte bis zum nächst möglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.

III. Ruhezeitmöglichkeit

  1. Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Im Falle einer wirksam vereinbarten Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
  2. Wiedereinstieg ohne Testphase (Comeback): Wenn der Verbraucher den Club während der Rücktrittsfrist (gem. FAAG) die Leistungen in Anspruch nimmt, hat er einen angemessenen Betrag für die Nutzung zu bezahlen. Dieser ergibt sich aus dem Preis des jeweiligen aktuellen Einzeleintritts des benützten Clubs, ist jedoch mit dem im ursprünglichen Vertrag vereinbarten monatlichen Entgelt beschränkt. Ausgenommen hiervon ist, die bei erstmaliger Anmeldung, einmalige kostenlose Testphase.
  3. Gebuchte Prämien und Provisionen, welche vom Club dem Mitglied gutgebucht werden, werden bei Rücktritt/Kündigung nicht zur Auszahlung gebracht. Streitschlichtungsverfahren / Gewährleistung Für Beschwerden besteht eine telefonische Hotline von (…) bis (…). Im Übrigen nimmt das Studio nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir trotzdem auf eine für den Kunden zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851 / 795 79 40, Fax 07851 / 795 79 41, www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.